Hausordnung

 

Das Zusammenleben in einem Garten erfordert gewisse Regeln und gegenseitige Rücksichtnahme. Diese Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Kunden von Slowgarden.de. Sie enthält Rechte und Pflichten und gilt für alle Kunden und deren Gäste. Sie bildet integrierenden Bestandteil des saisonalen Erntevertrags.

 

1) Die Inhaber und Mitarbeiter von Slowgarden.de üben das Hausrecht aus. Alle Kunden üben gegenüber Gästen das Hausrecht aus.

 

2) Jedem Kunden wird am Anfang der Saison eine räumlich fest definierten Fläche zum Beernten zugewiesen. Sollte versehentlich in einer anderen Fläche geerntet worden sein, muss umgehend Slowgarden.de informiert werden. 

 

3) Der Zutritt ist nur Kunden und deren Gäste gestattet. Die Tore sind stets geschlossen zu halten. Der Zugangscode darf nicht an Nicht-Kunden weitergegeben werden (davon ausgenommen sind Urlaubsvertretungen und Gäste). Kunden haften für ihre Gäste und Vertretungen.

 

4) Der Ökologische Landbau fördert die Vielfalt in der Natur und steht auf dem Boden der demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Sinne setzt sich Slowgarden für Meinungsfreiheit und – vielfalt, Freundschaft zwischen Kulturen und den Austausch zwischen gesellschaftlichen Strömungen sowie die Achtung der Menschenwürde ein. Seine Mitarbeiter, Kunden und Mitmenschen sollen die gleiche Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Slowgarden unterstützt die Resolution des BÖLW Bundesverband Ökologische Lebensmittelwirtschaft vom 16.Juni 2012. Verstößt der Kunde selbst, ein Vertreter (z.B. Urlaubsvertretung) oder ein Gast des Kunden gegen vorstehende Prinzipien in Wort oder Tat, entfällt die Geschäftsgrundlage für den saisonalen Erntevertrag.

 

5) Das Ausbringen von Dünge- und Pflanzenschutzmittel, mit Ausnahme der von Slowgarden zur Verfügung gestellten Dünger, ist verboten. Des Weiteren ist das eigenständige Anlegen von Komposthaufen nicht gestattet. Zierkürbisse dürfen nicht angebaut werden. 

 

6) Nicht organische Materialien, die nur schwer verrotten, insbesondere Kunststoff, Metall und Glas, sind nicht gestattet.

 

7) Hilfsmittel, wie z.B. Rankhilfen, die während der Gartensaison auf dem Feld verwendet werden, müssen zum Saisonende wieder entfernt werden.

 

8) Die Gartengeräte, die zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen, müssen nach jeder Benutzung in sauberem Zustand an den entsprechend vorgesehenen Platz zurückgebracht werden.

 

9) Das Betreten des Slowgarden-Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.

 

10) Für selbst mitgebrachte Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden.

 

11) Hunde und andere Haustiere sind auf dem Gelände nicht gestattet. Während des Aufenthaltes im Slowgarden können mitgebrachte Hunde am Zaun in angemessener Entfernung von den Eingangstoren angeleint werden.